Depot & Steuererklärung: Gesetzliche Steuerbescheinigung von Brokern

Fristen, Gebühren, Steuerverprobung und Co: Diesen Steuerservice bieten die deutschen Broker und Banken

Wenn Sie ein Depot bei einer Bank oder einem Broker führen, benötigen Sie für die Steuererklärung die Steuerunterlagen Ihrer Bank. Wie Sie an das wichtige Dokument kommen, wann Sie damit rechnen können und was es sonst noch darüber zu wissen gibt, erfahren Sie hier.

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Dafür brauchen Sie die gesetzliche Steuerbescheinigung

Verbraucher die Kapitalerträge erzielen, müssen darauf ab einer bestimmten Höhe Steuern zahlen. Seit 2009 werden Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierhandel und Fondsverkäufen aber anders besteuert als die anderen Einkunftsarten, beispielsweise das Gehalt. Damals wurde zur Vereinfachung das System der Abgeltungssteuer eingeführt.

Wenn Sie als Kapitalanleger Ihre Steuererklärung machen, benötigen Sie für die Abrechnung die Steuerbescheinigung ihrer Depotbank. Zwar werden Kapitalanlagen über den Freibetrag von 801 Euro hinaus mit der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent belegt. Dennoch kann es sich lohnen, die Anlage KAP zur Steuererklärung auszufüllen. Wenn Ihr persönlicher Grenzsteuersatz unter dem 25-prozentigen Abgeltungssatz liegt, können Sie zum Beispiel eine Günstigerprüfung beantragen. Zudem lassen sich über die Steuererklärung Korrekturen vornehmen – unter anderem wenn der Freistellungsauftrag bei einer Bank zu knapp angegeben wurde und Sie die 801 Euro pro Person nicht ausgereizt haben. Für eben jene Angaben brauchen Sie die gesetzliche Steuerbescheinigung vom Broker oder der Bank.

Dann können Sie mit der Steuerbescheinigung rechnen

Es gibt keine gesetzliche Frist, die besagt, wann die Steuerbescheinigung herausgegeben werden muss. In der Regel geben die Banken die Dokumente aber im ersten oder zweiten Quartal aus. Gesetzlich geregelt ist hingegen, dass Broker und Depotbanken die Bescheinigung nur per Aufforderung des Kunden herausgeben müssen. In der Regel verschicken die meisten Institute das Dokument aber automatisch und ohne Zutun des Anlegers.

Übrigens: Falls die Steuerbescheinigung länger auf sich warten lässt, müssen Sie nicht gleich in Panik verfallen. Für die Steuererklärung für 2020 haben Sie bis zum 31. Juli 2021 Zeit. Wenn Sie die Steuererklärung über einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein machen lassen, können Sie sich sogar bis Ende Februar 2022 Zeit lassen.

Zudem müssen Sie die Steuerbescheinigung beim Finanzamt in der Regel nicht mehr einreichen. Seit 2017 muss der Beleg nur auf Nachfrage gezeigt werden. Dennoch ist es ratsam, die Dokumente aufzuheben – mindestens zehn Jahre lang.

So handhaben es ausländische Banken mit der Bescheinigung

Das automatische Herausgeben der Steuerbescheinigung gilt nur bei inländischen Banken. Wenn Sie ein Depot bei einem Auslandsinstitut haben, müssen Sie sich selbst um die Steuer-Meldung kümmern. Eine Steuerbescheinigung oder sogenannte Null-Bescheinigungen werden hier nicht ausgestellt.

In diesem Fall erfolgt die Meldung der Erträge aus Kapitalgeschäften über die normale Einkommensteuer, was für Sie als Anleger einiges an Aufwand mit sich bringt. Wenn Sie Ihre Kapitalgeschäfte nicht melden, und es kommt zu einer Prüfung seitens des Fiskus, kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Gebühren für die gesetzliche Steuerbescheingung

Die Ausstellung der klassischen Steuerbescheinigung einer inländischen Bank muss laut Gesetz kostenfrei sein. In der Regel wird das Dokument dem Kunden auf digitalem Weg zugeschickt. Wenn Sie die Bescheinigung in Papierform wollen, können Portkosten anfallen.

Darüber hinaus dürfen Banken und Broker für zusätzliche Steuerunterlagen Gebühren verlangen. Wenn Sie zum Beispiel eine Erträgnisaufstellung brauchen, zahlen Sie je nach Institut zwischen 10,50 Euro und 25 Euro. Einige Banken stellen das Zusatz-Dokument aber auch ohne weitere Gebühren aus.

So handhaben die Banken die Steuerverprobung

Die Steuerverprobung gibt an, wie schnell die Depotbanken Wertpapiergeschäfte steuerlich abrechnen – also zum Beispiel Verluste mit Gewinnen verrechnen. Laut gesetzlichen Vorgaben sind die Institute dazu verpflichtet, diese Steuerverprobung einmal im Jahr durchzuführen. Ein Großteil der Banken nimmt diese aber täglich beziehungsweise mit jedem Geschäft vor.

Die Sache mit der Quellensteuer

Wenn Sie mit ausländischen Aktien handeln, wird eine Quellensteuer erhoben. Dabei handelt es sich um eine Steuer auf Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden, die direkt von der Bank des jeweiligen Landes einbehalten und an das zuständige Finanzamt im Ausland abgeführt wird.

Maximal sind 15 Prozent der Quellensteuer absetzbar. Wurde mehr abgezogen, können Sie sich das Geld im Ausland zurückholen. Ein sogenannter Quellensteuerservice Ihrer Bank unterstützt Sie beim Rückerstattungsprozedere beziehungsweise bei der Vorabbefreiung von der Quellensteuer. Aber nur ein Teil der Institute bietet diesen Service an. Zudem wird für den Quellensteuerservice oft eine Gebühr verlangt.

Gesetzliche Steuerbescheinigung der einzelnen Banken und Broker im Überblick

Institut

Versandtermin der Steuerunterlagen

Steuerverprobung

Gebühren für zusätzliche Steuerunterlagen

Quellensteuerservice

Comdirect

1. Quartal

Seit 2021 mit jedem Geschäft

19,90 Euro

ja

Commerzbank

März

taggleich

25 Euro

ja

Consorsbank

ab Ende März

taggleich

keine

nein

DKB

Mitte März

mit jedem Geschäft

keine

nein

Flatex

2. Quartal

mit jedem Geschäft

keine

nein

Gratisbroker

April

taggleich

20 Euro

nein

Hypovereinsbank

ab Mitte Februar

mit jedem Geschäft

24,90 Euro

ja

ING

bis 12. März

mit jedem Geschäft

keine

nein

Justtrade

März

mit jedem Geschäft

keine

nein

Maxblue

ab Mitte Februar

mit jedem Geschäft

20 Euro

ja

Netbank

Mitte März

taggleich

keine

nein

Postbank

Anfang April

mit jedem Geschäft

10,50 Euro

ja

SBroker

März

taggleich

keine

ja

Scalable Capital

Frühling

mit jedem Geschäft

keine

nein

Smartbroker

2. oder 3. Quartal

keine Angabe

keine

ja

Targobank

Ende März

taggleich

18,50 Euro

ja

Traderepublic

1. Quartal

mit jedem Geschäft

25 Euro

nein

1822direkt

Ende 1. Quartal

mit jedem Geschäft

keine

ja

Stand: Juni 2021, Tabelle nach Angaben von boerse-online.de

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